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Immissionsgutachten

Hauptbild Immissionsgutachten
Auftraggeber
Kommunale und private Kunden
Leistungsumfang
Schallimmissionsschutz: Schalltechnische Untersuchung, Schallimmissionsprognosen, Lärmschutzgutachten
Lichtimmissionsschutz: Blendgutachten, Reflexionsgutachten
Erschütterungsschutz: Erschütterungsmessung- und Gutachten
Projektbeschreibung
Schallimmissionsschutz: 
Die gesundheitsschädlichen Wirkungen von Lärm sind durch viele wissenschaftliche Forschungen der letzten Jahre überdeutlich geworden. Schallschutzgutachten und schalltechnische Untersuchungen sind gutachterliche Leistungen, die deshalb in ganz besonderer Weise der Gesundheitsvorsorge des Menschen dienen. 
Für die Genehmigung vieler Planungsvorhaben sind schalltechnische Untersuchungen und Gutachten bereits gesetzlich vorgeschrieben. Wir untersuchen die Lärmauswirkungen von Planvorhaben auf die bestehende Bebauung oder beurteilen die Emissionen von Verkehrs– oder Gewerbeanlagen auf ein Planvorhaben. Lärmkonflikte sollen so möglichst früh erkannt werden. Als Gut¬achter besteht unsere Aufgabe nicht nur darin Konflikte zu erkennen und zu quantifizieren, wir entwickeln ebenso konstruktive, aktive oder passive Lösungen. 
Wir bearbeiten u.a. Gutachten und schalltechnische Untersuchungen für: 
• Verkehrslärm und Wanddesign / Wanddimensionierung (16. BlmSchV, RLS90, Schall o3) 
• Bebauungspläne / Bauleitplanung (DIN 18005, DIN 4109) 
• Gewerbe– und Freizeitlärm (TA Lärm, 18. BlmSchV, ISO 9613–2:1996) 
• Baustellenlärm (AVV Baulärm) 
 
 
Lichtimmissionsschutz: 
Bei der Erstellung eines Blendgutachtens wird die zu erwartende Blendwirkung einer Solaranlage oder einer sonstigen reflektierenden Fläche ermittelt. Es wird untersucht, ob die Blendwirkung von Solarmodulen für Verkehrsteilnehmer jeglicher Art ein Sicherheitsrisiko darstellen bzw. für umliegende Wohnbebauungen eine Belästigung ist. Dabei spielen vor allem die Dauer und der Einfallswinkel der Immission eine Rolle. 
Im Blendgutachten wird insbesondere die Blenddauer aber auch die Winkel der Reflexionsquelle zur Blickrichtung sowie der Sonnenstand zum Blendzeitpunkt bestimmt und deren Blendwirkung beurteilt. Die Blendberechnung erfolgt in Anlehnung an die Vorgaben der LAI-Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen vom 08.10.2012 mit Anhang 2 vom 03.11.2015. 
Nach den allgemeinen Beurteilungskriterien für Verkehrswege sollte der Abweichwinkel (zwischen Reflexionsstrahl und Hauptblickrichtung) > 30° sein, um Blendungen aus fachgutachterlicher Sicht als nicht störend werten zu können. 
Eine erhebliche Belästigung durch Blendung an schutzwürdigen Räumen (Wohnräume, Büroräume oder Terrassen) kann dann vorliegen, wenn eine tägliche Blenddauer von 30 Minuten sowie eine jährliche Blenddauer von 30 Stunden überschritten wird (LAI, 2012). 
Bei kritischen Blendungen können blendreduzierende Maßnahmen ausgearbeitet und dem Auftraggeber auf Anfrage empfohlen werden. 
 
Erschütterungsschutz: 
Die Messung und Beurteilung der Erschütterungen aus Bahnverkehr erfolgt gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz, DIN 45672 - Schwingungsmessungen in der Umgebung von Schienenverkehrswegen, DIN 4150 - Erschütterungen im Bauwesen und DIN 45669-2 - Messung von Schwingungsemissionen. 
 

Auszüge

Gallerie Rasterlärmkarte_Frauenberg.webp
Gallerie Rasterlärmkarte_Rinderstallung.webp