Bebauungs- und Grünordnungsplan "SO Schreinerhof, Parkplatz Süd"
Veröffentlicht am 1/8/2024
Der Markt Schönberg beabsichtigt mit der 23. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans das bereits bestehenden Areal des Hotel- und Tourismusbetriebes „Schreinerhof“ einer entsprechenden Nutzungsstruktur zuzuführen und als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Tourismus (§11 BauNVO) auszuweisen sowie mit dem Bebauungs- und Grünordnungsplan „SO Schreinerhof“ einen geplanten Parkplatz mit E-Ladestationen südlich der Kreisstraße FRG 47 bauplanungsrechtlich abzusichern.
Aufgabe der schalltechnischen Untersuchung ist, die Auswirkungen des Parkplatzlärms auf den nördlich der Kreisstraße gelegenen Schreinerhof sowie auf die umliegende Wohnbebauung von Schönberg und angrenzenden Ortsteilen zu untersuchen und ggf. erforderliche Maßnahmen zur Reduzierung der Immissionen zu ermitteln.
Aufgrund von nicht auszuschließenden störenden Lichtreflexionen soll die Blendwirkung der geplanten Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern der Carports auf die von der Anlage aus gesehen von Südosten über Norden nach Südwesten herum verlaufende Kreisstraße FRG 47 untersucht werden.